| Badekuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten ärztlich geleiteten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und / oder nach Spitalaufenthalt. |
Im angrenzenden Ausland: CHF 20.00 pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr. |
| Medikamente: Von einem eidg. dipl. Arzt verordnet. |
90% der Medikamentenkosten gemäss Registration und Indikation der Swissmedic. Ausgeschlossen sind alle in der «Liste der pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)» aufgeführten Medikamente und Präparate, inkl. solche der Komplementärmedizin sowie Lifestyle-Präparate und Medikamente für den Drogenersatz. |
| Mutterschaft: Geburtskosten. |
CHF 150.00 pro Geburt an Geburtsvorbereitungskurse.
CHF 100.00 pro Geburt an Rückbildungskurse.
Karenzfrist: 270 Tage. |
| Unterbindung / Vasektomie / Sterilität |
90% der Kosten, max. CHF 300.00 (exkl. Sterilität). |
| Neugeborene: Beitrag für Geburt |
CHF 100.00 für jedes Neugeborene mit AP/APC-Deckung |
| Vorsorgeuntersuchungen |
90%, max. CHF 200.00 pro Kalenderjahr an allgemeine Vorsorge (Check-up).
90% an gynäkologische Vorsorgeuntersuchung (sofern keine Pflichtleistung). |
| Impfungen / Entwicklungskontrollen |
90% der Kosten von Schutzimpfungen. |
| Brillen / Kontaktlinsen: Kostenbeitrag. |
CHF 200.00 pro Kalenderjahr an den Kauf von Brillen und Kontaktlinsen.
Karenzfrist: 365 Tage. |
| Hilfsmittel |
CHF 200.00 pro Hilfsmittelart und Kalenderjahr an Miete oder Kauf. |
| Psychotherapeuten / Psychologen |
CHF 1'600.00 innerhalb von 5 Kalenderjahren, max. CHF 50.00 pro Sitzung, sofern eine ärztliche Verordnung für eine psychotherapeutische Behandlung eines Leidens mit Krankheitswert vorliegt. Behandlung nur durch Therapeuten SPV (Schweizerischer Psychotherapeutenverband) oder FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen) oder SBAP (Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie). |
| Transportkosten: Medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen Spital. |
CHF 2'000.00 pro Kalenderjahr (insgesamt für Transport- und Rettungskosten).
CHF 400.00 pro Kalenderjahr an Reisekosten zu speziellen Serienbehandlungen. |
| Rettungskosten: in der Schweiz. |
CHF 2'000.00 pro Kalenderjahr (insgesamt für Rettungs- und Transportkosten). |
| Patienten- und Gesundheitsrechtsschutz |
Garantiert die juristische Unterstützung und Übernahme der Kosten bei einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit irgend einer Gesundheitsschädigung (Siehe «Patientenrechtsschutz» und «Gesundheitsrechtsschutz»). |
| Ausland: Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. |
Heilungskosten, Transport- und Rettungskosten:
Volle Deckung während max. 8 Wochen pro Kalenderjahr aus integrierter Reise- und Ferienversicherung, die zusätzliche Assistance-Leistungen, eine Annullationskosten- und eine Reisegepäck- sowie eine Rechtsschutzversicherung im Ausland umfasst. Siehe auch unter Reise- und Ferienversicherung. |