Krankenpflege-Comfort-Versicherung 

Dies ist keine verbindliche Leistungs- bzw. Deckungszusage. Massgebend für Ihre Ansprüche sind ausschliesslich die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Versicherungsbedingungen der KPT (AVB/ZVB).

Leistungen Krankenpflege-Comfort-Versicherung (AP, Leistungsklasse 2)
(inkl. 8 Wochen Reise- und Ferienversicherung)
Badekuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten ärztlich geleiteten Kuranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und / oder nach Spitalaufenthalt. Im angrenzenden Ausland: CHF 20.00 pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr.
Medikamente: Von einem eidg. dipl. Arzt verordnet. 90% der Medikamentenkosten gemäss Registration und Indikation der Swissmedic und 90% der Kosten, maximal CHF 200.00 pro Kalenderjahr, an komplementärmedizinische Medikamente. Ausgeschlossen sind alle in der «Liste der pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)» aufgeführten Medikamente und Präparate sowie Lifestyle-Präparate und Medikamente für den Drogenersatz.
Mutterschaft: Geburtskosten. CHF 150.00 pro Geburt an Geburtsvorbereitungskurse.
CHF 100.00 pro Geburt an Rückbildungskurse.

Karenzfrist: 270 Tage.
Unterbindung / Vasektomie / Sterilität 90% der Kosten, max. CHF 500.00 (inkl. Sterilität).
Neugeborene: Beitrag für Geburt CHF 100.00 für jedes Neugeborene mit AP/APC-Deckung
Vorsorgeuntersuchungen 90%, max. CHF 200.00 pro Kalenderjahr an allgemeine Vorsorge (Check-up).
90% an gynäkologische Vorsorgeuntersuchung (sofern keine Pflichtleistung).
Impfungen / Entwicklungskontrollen 90% der Kosten von Schutzimpfungen.
Brillen / Kontaktlinsen: Kostenbeitrag. CHF 200.00 pro Kalenderjahr an den Kauf von Brillen und Kontaktlinsen.
Karenzfrist: 365 Tage.
Haushalthilfe: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation oder nach einem Spitalaufenthalt. CHF 10.00 pro Tag während maximal 60 aufeinanderfolgenden Tagen für Haushalthilfe und für Hauspflege durch Angehörige, die beruflich dafür ausgebildet sind. Hauspflege-Leistungen werden auch
dann erbracht, solange dadurch ein Spitalaufenthalt vermieden werden kann.
Diese Leistungen können nicht mit Kurleistungen kumuliert werden. Bei Hilfeleistung durch Angehörige
müssen diese einen Erwerbsausfall nachweisen.
Hilfsmittel CHF 200.00 pro Hilfsmittelart und Kalenderjahr an Miete oder Kauf.
Psychotherapeuten / Psychologen CHF 1'600.00 innerhalb von 5 Kalenderjahren, max. CHF 50.00 pro Sitzung, sofern eine ärztliche Verordnung für eine psychotherapeutische Behandlung eines Leidens mit Krankheitswert vorliegt. Behandlung nur durch Therapeuten SPV (Schweizerischer Psychotherapeutenverband) oder FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen) oder SBAP (Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie).
Transportkosten: Medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen Spital. CHF 10'000.00 pro Kalenderjahr (insgesamt für Transport- und Rettungskosten).
CHF 400.00 pro Kalenderjahr an Reisekosten zu speziellen Serienbehandlungen.
Rettungskosten: in der Schweiz. CHF 10'000.00 pro Kalenderjahr (insgesamt für Rettungs- und Transportkosten).
Gesundheitsförderung: Bei Schadenfreiheit im vorangehenden Kalenderjahr. CHF 200.00 pro Kalenderjahr an Saison- oder Jahresabonnemente für folgende Wellness- und Fitness-Aktivitäten: Kraft- und Ausdauertraining, Aqua-Fitness, Pilates und Power-Yoga, Walking-Kurs
Komplementärmedizin 90% der Kosten für ambulante komplementärmedizinische Behandlungen (ohne Medikamente), maximal pro Kalenderjahr:
- CHF 2'000.00 für Behandlungen durch einen eidg. dipl. Arzt mit Fachausweis
- CHF 1'000.00 für Behandlungen durch einen vom EMR anerkannten Therapeuten ohne ärztliches Diplom. Darunter fallen Heilmassnahmen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR) für Komplementärmedizin. Die Leistungen werden ohne ärztliche Verordnung ausgerichtet.

Der Gesamtanspruch für komplementärmedizinische Behandlungen durch Ärzte und EMR-Therapeuten (ohne Medikamente) ist auf CHF 2'000.00 pro Kalenderjahr beschränkt.
Patienten- und Gesundheitsrechtsschutz Garantiert die juristische Unterstützung und Übernahme der Kosten bei einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit irgend einer Gesundheitsschädigung (Siehe «Patientenrechtsschutz» und «Gesundheitsrechtsschutz»).
Ausland: Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. Heilungskosten, Transport- und Rettungskosten:
Volle Deckung während max. 8 Wochen pro Kalenderjahr aus integrierter Reise- und Ferienversicherung, die zusätzliche Assistance-Leistungen, eine Annullationskosten- und eine Reisegepäck sowie eine Rechtsschutzversicherung im Ausland umfasst.
Siehe auch unter Reise- und Ferienversicherung.