Schadenversicherung oder Summenversicherung
Anspruch auf Leistungen haben Sie bei voller oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit.
Das Taggeld wird während 730 Tagen im Verlaufe von 900 aufeinanderfolgenden Tagen ausgerichtet.
Der Anspruch auf Taggelder beginnt nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist.
Sie können folgende Wartefristen wählen: 2, 7, 14, 21, 30, 60, 90, 120, 150, 180, 270 oder 360 Tage.
Bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit bezahlen wir Ihnen das versicherte Taggeld.
Zur Auswahl stehen folgende Varianten:
| Schadenversicherung |
Summenversicherung |
| Das versicherte Taggeld wird höchstens bis zum AHV-Lohn vor der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt. |
Das versicherte Taggeld wird ungeachtet des tatsächlichen Erwerbsausfalls ausbezahlt. Diese Variante eignet sich besonders für Selbstständigerwerbende, Hausfrauen und Hausmänner. |
Die Versicherung erlischt bei Ausschöpfung der Leistungen oder mit Erreichen des AHVAlters.