Obligatorische Krankenpflegeversicherung EU/EFTA (KVG) 

Obligatorische Krankenpflegeversicherung EU/EFTA (KVG) | KPT, die Online-Krankenkasse

Für alle Personen mit Wohnsitz im Europäischen Ausland, welche Erwerb aus der Schweiz beziehen (Grenzgänger, Rentner) und den Bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und den EU-EFTA Staaten unterstehen, übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten sämtlicher Heilmassnahmen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft, nach dem Sozialversicherungstarif des jeweiligen Wohnsitzstaates. Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten mit dem Selbstbehalt des Wohnsitzstaates.


Fragen beantwortet gerne Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater. Sind Sie noch nicht bei der KPT versichert, finden Sie hier eine Ansprechperson aus Ihrer Region oder schreiben Sie an kundendienst@kpt.ch.

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