Obligatorische Krankenpflegeversicherung

Die Grundversicherung für alle
Personen, die in der Schweiz Wohnsitz haben, müssen sich obligatorisch für die Krankenpflege versichern. Das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG), das seit dem 1. Januar 1996 in Kraft ist, schreibt dies zwingend vor. Es umschreibt aber auch präzis, welche Leistungen die Kassen in dieser Versicherung erbringen müssen. Nämlich die Grundleistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Deshalb nennen wir diese Versicherung auch Grundversicherung.
1. Leistungen bei Krankheit
2. Leistungen bei Unfall
3. Leistungen bei Mutterschaft
4. Die wählbare Jahresfranchise
1. Leistungen bei Krankheit
Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen, die ambulant bei Hausbesuchen, stationär, teilstationär oder in einem Pflegeheim durchgeführt werden, und zwar von Ärzten, Chiropraktoren oder Personen, die im Auftrag eines Arztes (z. B. Physiotherapeut) Leistungen erbringen 
verordnete Analysen, Arzneimittel und der Untersuchung oder Behandlung dienende Mittel und Gegenstände 
Beiträge an verordnete Badekuren 
ärztlich durchgeführte oder angeordnete Massnahmen der medizinischen Rehabilitation 
Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals oder einer teilstationären Einrichtung im Wohnkanton  - Beiträge an medizinisch notwendige Transportkosten sowie Rettungskosten 
2. Leistungen bei Unfall
Die gleichen Leistungen, sofern keine Unfallversicherung dafür aufkommen muss.
3. Leistungen bei Mutterschaft
besondere Leistungen, wie z. B. die von Ärzten oder Hebammen durchgeführten oder angeforderten Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft  - die Entbindung zu Hause oder in einem öffentlichen Spital des Wohnkantons der Versicherten sowie die Geburtshilfe durch Ärzte und Hebammen
4. Die wählbare Jahresfranchise
Jeder erwachsene Versicherte übernimmt in der Grundversicherung jährlich Kosten bis 300.00 seiner ambulanten (beim Arzt) und stationären Behandlung (im Spital). Das ist die Jahresfranchise.
 
Zusätzlich bezahlt er einen Selbstbehalt von 10% der Kosten, welche die Jahresfranchise übersteigen. Der jährliche Selbstbehalt ist auf 700.00, für Kinder auf 350.00 begrenzt.
 Wenn Sie die Jahresfranchise erhöhen, profitieren Sie von einem attraktiven Prämienrabatt. Jahresfranchisen von CHF 1'000.00 oder CHF 1'500.00 empfehlen sich vor allem für junge und gesunde Versicherte.
Der Abschluss dieser Versicherung ist unabhängig des Alters oder Gesundheitszustands der versicherten Person. Vorbehalte, wie sie früher von Kassen gemacht wurden, sind deshalb nicht mehr möglich.
Fragen beantwortet gerne Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater. Sind Sie noch nicht bei der KPT versichert, finden Sie hier eine Ansprechperson aus Ihrer Region oder schreiben Sie an kundendienst@kpt.ch.
Leistungsübersicht
Ergänzende Vollzugsbestimmungen zum KVG