Erwerbsausfallversicherung (VVG)

Lücken schliessen im Krankentaggeld
Sie werden krank oder erleiden einen Unfall und sind für eine längere Zeit arbeitsunfähig. Im Normalfall ist für eine beschränkte Zeit Ihr Arbeitgeber zur Bezahlung Ihres Lohnes verpflichtet. Oft jedoch nicht zu 100%. Mit einer Erwerbsausfallversicherung schliessen Sie dort Lücken, wo es Ihnen wichtig ist. Sie haben die Wahl zwischen folgenden Varianten:
Schadenversicherung

Das versicherte Taggeld wird höchstens bis zum nachgewiesenen Erwerbsausfall ausbezahlt.

Summenversicherung

Das versicherte Taggeld wird ungeachtet des tatsächlichen Erwerbsausfalls ausbezahlt. Diese Variante eignet sich besonders für Selbstständigerwerbende, Hausfrauen und Hausmänner.

Die Leistungsdauer erstreckt sich auf 730 Tage im Verlaufe von 900 aufeinanderfolgenden Tagen. Für eine teilweise Arbeitsunfähigkeit gewährt die KPT Ihnen ein entsprechend reduziertes Taggeld. 
 
Sie können den Leistungsbeginn auf 3, 8, 15, 22, 31, 61, 91, 121, 151, 181, 271 oder 361 Tage nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit festsetzen, je nachdem wie lange Sie z. B. den Lohnausfall durch den Arbeitgeber gedeckt haben. 
Fragen beantwortet gerne Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater. Sind Sie noch nicht bei der KPT versichert, finden Sie hier eine Ansprechperson aus Ihrer Region oder schreiben Sie an kundendienst@kpt.ch.